Najat Abokal
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Beim Sorgerecht geht es darum, wer die Entscheidungen bezüglich der Kinder und ihrer wichtigsten Belange trifft, bei wem sie leben und mit wem sie problemlos reisen können.
Wer das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat kann auch entscheiden, in welcher Stadt bzw. in welchem Land sich die Kinder aufhalten sollen. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass das gemeinsame Sorgerecht die Regel ist, was auch im Falle der Trennung und Scheidung beibehalten werden soll. Einvernehmlich kann das Sorgerecht jedoch ohne weiteres auf einen Elternteil übertragen werden. Die Übertragung des Sorgerechts durch das Gericht wird zunehmend schwieriger. Nur wenn wichtige Gründe für eine Gefährdung des Kindeswohls bei Fortbestehen des gemeinsamen Sorgerechts sprechen, kann es zu einer Übertragung des Sorgerechts kommen.
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