Najat Abokal
Rechtsanwältin
Kienitzer Straße 107
12049 Berlin
030 / 622 068 96
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Eine internationale Scheidung ist gegeben, wenn die Scheidung einen Auslandsbezug innehat. Dies ist der Fall, wenn Sie Deutsche(r) sind und im Ausland leben oder wenn einer/beide Ausländer mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland ist/sind.
Bei einer internationalen Scheidung stellen sich oft folgende Fragen:
Es können mehrere Gerichte in unterschiedlichen Länder zuständig sein. Sie können bestimmen, welches Gericht bzw. welches Land zuständig sein soll, wenn Sie als erster den Scheidungsantrag stellen.
Dadurch sparen Sie insbesondere die Reisekosten!
Wo sie geheiratet haben, ist für die Scheidung irrelevant!
Am 21.06.2016 ist eine EU-Verordnung (Rom-III-Verordnung) in Kraft getreten. Die Rom-III-Verordnung schafft einheitliche Regeln für das Scheidungsverfahren.
Nach dieser Verordnung können Sie mit Ihrem Ehepartner eine Rechtswahl für die Scheidung treffen. Wir helfen Ihnen gern, die richtige Rechtswahl zu treffen.
Rechtswahl heißt, dass Sie (weil Sie zum Beispiel als Deutsche in Frankreich Ihren Wohnsitz haben) zum Beispiel entscheiden können, dass französische Gesetze für Ihre Scheidung vor dem deutschen Gericht gelten sollen.
Nur wenn die ausländischen Gesetze gegen l´Ordre public (die öffentliche Ordnung) verstoßen, finden sie keine Anwendung!
Liegt keine einvernehmliche Rechtswahl vor, entscheidet primär der gewöhnliche Wohnsitz der Ehepartner.
Zuständig ist das Familiengericht, bei dem die Scheidung anhängig ist, sprich das Familiengericht, bei dem die Scheidung eingereicht wird. Eine Scheidung kann in Deutschland lange dauern (zur Zeit ca. 8 Monate). Grund dafür ist die Durchführung des sog. Versorgungsausgleiches.
Nachteil des langen Verfahrens kann unter anderem sein, dass Sie länger Trennungsunterhalt bezahlen müssen!
Es gibt aber viele Möglichkeiten, die Verfahrensdauer zu verkürzen.
Sprechen Sie uns darauf an, wenn für Sie die Scheidung schnell gehen soll!
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